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Dachdecker im Reisegewerbe
Verfasst: Montag 17. März 2025, 18:33
von Hollehonig
Ich hab mal ne bescheidene Frage, da ich als Dachdecker im Reisegewerbe ohne Angestellte arbeite unterliege ich dann der Verpflichtung nach Aussage der BauBg ein ordentliches Gerüst zu stellen? Besten Dank und Gruß
Re: Gerüst gesperrt von der BG Bau. Was darf ein Einzelkämpfer und Selbstständiger?
Verfasst: Dienstag 18. März 2025, 07:07
von style-dach
Du könntest auch ohne Gerüst arbeiten. Wichtig ist es, dass du dein Leben nicht gefährdest. Ansonsten darf dir die BG die Arbeit nicht untersagen. Hat uns mal ein Mitarbeiter auf der Baustelle mitgeteilt. Ist aber auch schon mehrere Jahre her. Damals wurde das Gerüst gesperrt, alle Angestellten mussten das Gerüst verlassen. Uns Einzelkämpfern sagte er, dass er uns die Weiterarbeit nicht verbieten kann aber er uns warnt, wenn was passiert, könnten Versicherungen nicht bezahlen da das Gerüst gesperrt ist.
Re: Dachdecker im Reisegewerbe
Verfasst: Dienstag 18. März 2025, 10:54
von Hollehonig
Besten Dank für die Info, ich hab mir es schon fast gedacht. Aber ich werd der Sache nochmal genau auf den Grund gehen und berichten. Besten Dank und Gruß